
Was ist Bildungsurlaub?
Bildungsurlaub gibt dir die Möglichkeit, dich während der Arbeitszeit weiterzubilden, ohne dafür deinen regulären Jahresurlaub einzusetzen.
Während dieser Zeit wirst du von der Arbeit freigestellt und erhältst weiterhin dein Gehalt.
In vielen Bundesländern hast du Anspruch auf fünf Arbeitstage Bildungsurlaub pro Jahr. Diese kommen zu deinem normalen Jahresurlaub hinzu. Je nach Bundesland gelten unterschiedliche Regelungen.
Das Besondere: Dein Beruf muss nicht unmittelbar mit dem Thema des Seminars zusammenhängen. Entscheidend ist, dass das Seminar in deinem Bundesland anerkannt ist und die dort geltenden Voraussetzungen erfüllt.
Bildungsurlaub bietet dir die Möglichkeit, neue Perspektiven zu gewinnen, dich mit Themen auseinanderzusetzen, die dich interessieren, und Kompetenzen zu stärken, die dich beruflich und persönlich weiterbringen.
Wie funktioniert Bildungsurlaub?
Fordere zunächst unverbindlich meine Seminarunterlagen an. Du erhältst alle wichtigen Informationen zum Seminar sowie die Unterlagen für deinen Arbeitgebeer.
Wichtig: Es spielt keine Rolle, ob der Seminarinhalt etwas mit deiner Tätigkeit zu tun hat, sofern das Seminar offiziell als Bildungsurlaub anerkannt ist.
Sobald dein Bildungsurlaub genehmigt ist, kannst du dich verbindlich zum Seminar anmelden. Eine Reservierung des Seminarplatzes ist aufgrund der hohen Nachfrage nicht möglich.
Dein Arbeitgeber stellt dich für die Dauer des Bildungsurlaubs frei.
Während des Seminars erhältst du weiterhin dein reguläres Gehalt.
Die Seminarkosten und gegebenenfalls Reise- oder Übernachtungskosten trägst du selbst.
Wer kann Bildungsurlaub nutzen?
Der Anspruch auf Bildungsurlaub ist in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich geregelt.
Mein Seminar „Selbstführung und Resilienz im Arbeitsalltag“ ist bereits in den unten aufgeführten Bundesländern als Bildungsurlaub anerkannt.
Gut zu wissen
Bisherige Anerkennungen für stimmig arbeiten
Du kannst mein Seminar auch besuchen, wenn du keinen Anspruch auf Bildungsurlaub hast oder diesen nicht nutzen möchtest.
Je nach betrieblicher Regelung kannst du deinen Arbeitgeber fragen, ob eine Freistellung möglich ist. Alternativ kannst du für die Teilnahme deinen regulären Urlaub nutzen.
Du bist herzlich willkommen – unabhängig davon, auf welchem Weg du dir diese Zeit für dich und deine berufliche Entwicklung ermöglichst.
- Bundesland (folgt, sobald die Anerkennung vorliegt)
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